KRITIS-Betreiber müssen künftig IT-Sicherheitsvorfälle und Cyberangriffe in ihren KRITIS-Anlagen erkennen. Der Einsatz eines SIEM ist mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ab Mai 2023 explizit verpflichtend und muss nachgewiesen werden.
Dazu sind technische und vor allem organisatorische Maßnahmen erforderlich..
Die Mindestanforderung bis 31.1.2018 war die Einführung eines ISMS (Informationssicherheit Management System) und eine ISO27001 Zertifizierung unter Berücksichtigung des Leitfadens aus ISO27019 (ISMS für Steuerungssysteme der Energieversorgung) auf Grundlage der Maßnahmen aus dem ISO27002 Maßnahmenkatalog.
BSI Grundschutz oder ISO, Herausforderungen, Fragestellungen, Tooleinsatz, Status. ISMS ist auf jeden Fall kein Projekt im klassischen Sinn!