KRITIS-Betreiber müssen künftig IT-Sicherheitsvorfälle und Cyberangriffe in ihren KRITIS-Anlagen erkennen. Der Einsatz eines SIEM ist mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ab Mai 2023 explizit verpflichtend und muss nachgewiesen werden.
Dazu sind technische und vor allem organisatorische Maßnahmen erforderlich..